16.10.2009

Steuererklärung

Hey habt Ihr ne Ahnung wie es läuft mit den Steuern? Habt Ihr Auflistungen von den Arbeitsstunden eurer Handwerker von Haus und Keller erhalten? Weil man kann ja nur die Handwerkerstunden / Rechnungen absetzen soviel ich weiß.

2 Kommentare:

  1. Beim selbstgenutzen Haus kannst Du eigentlich nicht die Anschaffungs- bzw. die Herstellungskosten absetzen, sondern nur die Erhaltungsaufwendungen (also z.B. Renovierung, Schornsteinfeger - so man ihn braucht). Davon ist nur die Arbeitszeit absetzbar, und zwar derzeit max. 3000 Euro, von diesen 3000 Euro werden 20% als Werbungskosten angesetzt, d.h. max. 600 Euro. Wichtig ist, dass Du den Nachweis über unbare Bezahlung beilegst - also Rechnung des Handwerkers PLUS Kontoauszug. Ist im Prinzip ein Tropfen auf den heissen Stein, die Werbungskosten-Pauschale beträgt 920 Euro pro Arbeitnehmer. Wenn ich zu den 600 Euro also nicht noch zusätzlich was absetzen kann (z.B. Fahrten zur Arbeit), dann lohnt der Aufwand nicht, die Belege zu sammeln :-)

    Was Du theoretisch noch absetzen könntest, wäre der Umzug - wenn sich Dein Arbeitsweg um mind. 1 Stunde verkürzt.

    Anders sieht es wieder aus, wenn Du einen Teil des Hauses vermietet hast oder Du selbstständig bist und einen Teil des Hauses als Firmenräume nutzt. So eine Konstellation hätte ich dann aber schon bei der Finanzierung und beim Bau berücksichtigt (zwei Darlehen und gesonderte Rechnungen, damit genau klar ist für wen denn welche Kosten angefallen sind), dann gibt das weniger Fragen.

    Ach so: Im Zweifelsfall Steuerberater fragen - ich bin keiner :-)

    Grüße,
    Gerd

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  2. Für einen Neubau gilt das nicht.
    http://blog.handwerker-fair.eu/handwerker/handwerker-leistungen-steuerlich-absetzen/

    Gilt nur für Arbeiten IM Haushalt.

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Ich freue mich immer über liebe Worte